teilzahlung?
"...bezahle wie und wann du kannst!"
Eine Raten- oder Teilzahlung ist jederzeit und zinsfrei möglich.
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zusatzkosten
Unter Zusatz- und Behördenkosten versteht man die Kosten, die neben den Ausbildungskosten in der Fahrschule
(oder extern) zusätzlich entstehen, für den Erwerb eines Führerscheines aber unabdingbar sind.
Ärztliches Gutachten
Untersuchung für die Klassen A, B, B+E oder F | 35,00 Euro |
Untersuchung für die Unterklassen C1 und C1+E oder den Klassen C, D, C+E, D+E | 50,00 Euro |
Verkehrspsychologisches Screening – nur Klasse D | 130,00 Euro |
Schüler Unfallversicherung
Freiwillig (gilt auch in der zweiten Ausbildungs-Phase) | 10,00 Euro |
Theorie Prüfungsgebühren
Computerprüfung pro Antritt und Modul | 5,50 Euro |
Verwaltungsaufwand übertragener behördlicher Tätigkeiten
Verfahrenshilfekosten Führerschein
einmalig (auch bei mehreren Klassen) | 74,20 Euro |
Führerscheingebühren
Verwaltungsabgaben, Erstausstellung | 60,50 Euro |
Verwaltungsabgaben, Ausdehnung um eine Klasse | 49,50 Euro |
Erste-Hilfe-Kurs
6 Stunden Erste-Hilfe (alle Klassen außer D, D +E) | ab 50,00 Euro |
16 Stunden Erste-Hilfe (nur Klasse D, D+E) | ab 70,00 Euro |
Ausbildungs- oder Übungsfahrtenbescheid
Kosten für Ausbildungs- oder Übungsfahrtenbescheid
Bescheid für B-L17-Ausbildungsfahrten nach § 19 FSG (Verkehrsamt Wien) | 35,10 Euro |
Bescheid für B-Übungsfahrten nach § 122 KFG (Verkehrsamt Wien) | 41,60 Euro |
Grundqualifikation C95/D95
Theoretische Prüfung C95 oder D95 „Grundqualifikation“ (Wien - MA63) jeweils | 300,00 Euro |
Praktische Prüfung
für die Klassen A, B, BE, F jeweils | 60,00 Euro |
für die Klassen C, E, D jeweils | 90,00 Euro |
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